Und warum kann die "Werkstatt"-Kette mit den drei großen Buchstaben dann ihre "Herstellergarantie-Märchen"-Kampagne machen?
Moin moin!
Grundsätzlich ist es so, dass man die Herstellergarantie nicht verliert, wenn man die Inspektionen " nach Herstellervorgaben" machen lässt und dies in der Rechnung vermerkt ist, egal in welcher (Meister)Werkstatt.
Der europ. Gerichtshof hat schon vor Jahren ein Urteil gesprochen, in dem klar gestellt wird, dass die Knüpfung von Garantieleistungen an Inspektionen in einer Vertragswerk statt eine "unangemessene Benachteiligung" des Kunden und somit nichtig ist...insofern ist die Werbung dieser Werkstatt-Kette kein Märchen...
Habe meine Inspektionen in einer freien Werkstatt durchführen lassen und keine Probleme mit Garantieleistungen gehabt...waren zwar nur Kleinigkeiten, aber immerhin. Klar, Kulanz kann man nach Ablauf der Garantie dann nicht erwarten...
Aber hier geht es wohl mehr darum, ob eine (Nissan)Werkstatt überhaupt Garantieanfragen stellen kann oder nicht - aus der Garantieverpflichtung kommen die aus den o.g. Gründen nicht heraus...aber man kann es ja mal beim Kunden versuchen...
Manchmal hat man das Gefühl, die Leute in den Werkstätten wissen nicht wirklich, wovon sie manchmal reden...
Gruß Jörg