Beiträge von pulsi70

    Hallo liebe Leute!


    Wenn ich am Handbremshebel den Handbremszug einstellen will (die Anzahl der Klicks liegt jetzt bei 10), muss ich dafür den hinteren Teil der Abdeckung abbauen.


    Da ich nicht unnötig irgendwelche Kunststoffteile durch unsachgemäßen Ausbau zerstören will, würde ich gerne wissen, wie die Abdeckung befestigt ist und am besten demontiert werden kann ?(
    Ist die Abdeckung nur geklipst und kann mit sanfter Gewalt abgezogen werden oder gibt es irgendwo noch Schrauben, die auf den ersten Blick nicht zu erkennen sind?


    Würde mich über hilfreiche Tipps freuen. :)


    Gruß Jörg

    Moin moin!


    Um die Ausrichtung des Lenkrades zu verändern, werden die Spustangen verdreht und zwar auf beiden Seiten um den gleichen Betrag in die selbe Richtung.
    Somit ändert sich die Radeinstellung (also die Vorspur) nicht. Nur die Lenkradposition ändert sich, aber das ist nicht mal eben so gemacht und man muss wissen, um wieviel Grad die Spustangen verdreht werden müssen, um das Lenkrad um einen bestimmten Winkel zu korrigieren.


    Gruß Jörg

    Und warum kann die "Werkstatt"-Kette mit den drei großen Buchstaben dann ihre "Herstellergarantie-Märchen"-Kampagne machen?

    Moin moin!


    Grundsätzlich ist es so, dass man die Herstellergarantie nicht verliert, wenn man die Inspektionen " nach Herstellervorgaben" machen lässt und dies in der Rechnung vermerkt ist, egal in welcher (Meister)Werkstatt.


    Der europ. Gerichtshof hat schon vor Jahren ein Urteil gesprochen, in dem klar gestellt wird, dass die Knüpfung von Garantieleistungen an Inspektionen in einer Vertragswerk statt eine "unangemessene Benachteiligung" des Kunden und somit nichtig ist...insofern ist die Werbung dieser Werkstatt-Kette kein Märchen...


    Habe meine Inspektionen in einer freien Werkstatt durchführen lassen und keine Probleme mit Garantieleistungen gehabt...waren zwar nur Kleinigkeiten, aber immerhin. Klar, Kulanz kann man nach Ablauf der Garantie dann nicht erwarten...


    Aber hier geht es wohl mehr darum, ob eine (Nissan)Werkstatt überhaupt Garantieanfragen stellen kann oder nicht - aus der Garantieverpflichtung kommen die aus den o.g. Gründen nicht heraus...aber man kann es ja mal beim Kunden versuchen... :D


    Manchmal hat man das Gefühl, die Leute in den Werkstätten wissen nicht wirklich, wovon sie manchmal reden... ;(


    Gruß Jörg

    Das sehe ich auch so!


    1l/1000km darf aus meiner Sicht ein Motor gar nicht verbrauchen und wenn er das macht, dann hat er jenseits der 200tkm auf dem Tacho und steht mehr oder weniger vor dem Exitus!


    Diese Zahl wird immer wieder von den Herstellern genannt, um sich vor eventuellen Ansprüchen "renitenter" Kunden zu drücken! Mit einem normalen Ölverbrauch meine ich max. 0,2 l/1000km - zumindest bei einem gut eingefahrenen Motor. Der Verbrauch hängt natürlich auch von der persönlichen Fahrweise ab - Autobahnfahrten mit hoher Drehzahl braucht mehr Öl als gemütliches Cruisen über die Landstraße.


    Bei meinem Pulsar sind es ca. 0,3 Liter auf 10.000km...damit kann ich gut leben! :D


    Gruß Jörg


    P.S. Mein Almera tino mit dem QG18-Motor genehmigte sich jenseits der 100tkm etwa 0,2l/1000km - aber dieser Motor litt ja von Haus aus an zu schwach ausgelegten Kolbenringen...

    Moin moin!


    Die erforderlichen Spezifikationen stehen auch in der Betriebsanleitung. Für die Benziner API SL, SM oder SN - und die erfüllen heute praktisch alle synthetischen Öle, die man so kaufen kann...


    Und wenn man die Kilometerleistung zwischen zwei Inspektionen ziemlich ausnutzt, sind ein Nachfüllbedarf von 0,5 Litern meiner Meinung nach vollkommen normal.
    Ich würde mir mehr Gedanken machen, wenn nach 10tkm der Ölstand komplett unverändert wäre - das spräche dann für viel Wasser oder Kraftstoff im Öl...


    Wenn es allerdings 0,5 Liter auf 2000 km wäre, würde ich mir jedoch auch Gedanken machen...


    Gruß Jörg

    Moin moin - und erstmal "Frohes neues Jahr"!


    Für die Durchführung von Garantie-Reparaturen ist das Datum entscheidend, an dem man den Schaden beim Freundlichen angezeigt hat!


    Wenn die Garantie am 12.01. abläuft und du am 11.01. beim Freundlichen bist und einen Defekt meldest, muss das noch auf Garantie repariert werden; vorausgesetzt, der Händler füllt an diesem Tag den Garantieantrag aus...



    Gruß Jörg

    Moin moin!


    Bei meinem Pulsar waren die Gurtschlösser für den Mittelgurt und den Außengurt auch "serienmäßig" vertauscht...hat die Werkstatt dann in Ordnung gebracht.


    Interessanterweise war das bei unserem Juke auch so...keine Ahnung, was da in den Nissan-Werken schief läuft...


    Gruß Jörg

    Der Werkstattmensch bei meinem Autohaus sagte, weil Nissan das CVT-Getriebe verwenden will, das aber die hohen Kräfte beim 1.6er nicht verträgt.
    Keine Ahnung, ob das stimmt.

    Kann ich mir nicht vorstellen...


    Es stimmt, dass CVT-Getriebe nur ein begrenztes Drehmoment übertragen können, aber der Nissan Juke Nismo mit über 200PS und eben solchem Drehmoment hat auch ein CVT-Getriebe und das funktioniert sehr gut.


    Ist wohl eher Verkaufspolitik von Nissan...


    Aber wir sind vom eigentlichen Thema inzwischen seeehr weit weg ... Hätte ich bloß nicht mit dem Verbrauch angefangen... ;(

    Moin moin!


    Auch beim Juke gibt es häufiger Probleme mit diesem Motor - liegt vielleicht auch daran, dass dieser Motor vom ein oder anderen Fahrer mehr gefordert wird und darauf vielleicht etwas empfindlich reagiert...


    Ich fahre seit gut 36tkm diesen Motor ohne jegliche Probleme und finde ihn vollkommen ausreichend und sparsam noch dazu!


    Ich kann eine Kaufempfehlung geben :thumbup:


    Gruß Jörg