Moin moin!
Zunächst einmal muss man feststellen, woher dieses Geruckel kommt - kann mir allerdings nicht vorstellen, dass es etwas mit dem Einfahren zu tun hat, zumal nach 3500km der Motor das Einfahren hinter sich haben sollte...
Wenn es klar wäre, dass der Fehler an dem neu eingebauten Motor bzw. einer seiner Komponenten liegt, muss meiner Meinung nach Nissan dafür gerade stehen!
Sicherlich verlängert der Einbau eines Neuen (Teil)Motors nicht die Werkstgarantie für das ganze Fahrzeug, aber Nissan muss auf neu eingebaute Teile eine Garantie von mind. 6 Monaten geben - das ist aus meiner Sicht Gesetz und hat nichts mit der Fahrzeuggarantie zu tun!
Wir reden hier ja schließlich über einen mindestens mittleren vierstelligen Betrag um den es hier geht und dafür würde es sich lohnen zu kämpfen, wenn man denn eine Rechtschutzversicherung hat.
Ich würde mich da in jedem Fall einmal beraten lassen, denn ohne Jura-Studium tappen wir hier alle mehr oder weniger im Dunkeln...
Ich hoffe ja, dass es sich wirklich nur um eine mangelhafte Steckverbindung handelt - toi toi toi
Gruß Jörg