Das Gesetz sagt:
(1c) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Nun ist weder das Handy, noch das Navi ein Gerät, dessen primärer Zweck es ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder gar zu stören. Sowohl das eine als auch das andere lesen in dem Fall im Grunde genommen nur POIs von der Map vor. Man kann das vielleicht mit den Blitzerwarnungen im Radio subsumieren, die sind ja auch legal. Was anderes machen Apps oder Navis auch nicht.
Grauzone aber auf jeden Fall, denn ein Urteil in die Richtung gibt es nach meinem Kenntnisstand noch nicht.