Seltsam Auto war auf Nissan zugelassen und hat nur 1 Jahr TÜV.
Naja, die bieten ja auch Ersatzwagen an, wenn Dein Wagen in der Werkstatt steht.
Dafür schliesst man formal nen Mietvertrag ab soweit ich in Erinnerung habe, auch wenn man als Service nur den Sprit selber zahlt dabei.
N Teil der Zulassungen muss also als Mietwagen laufen, und nur solche, die nur MItarbeiter fahren, oder rein als Probewagen/Tageszulassungen laufen, können "normal" angemeldet werden.
Was das "ausdrücklich kommunizieren" angeht ... wenn der Preis stimmte (und damit ja der höhere Wertverlust quasi ausgeglichen ist), und auch die Folge für den Tüv bekannt war und ausgeglichen wurde (und ich einfach mal annehme, dass im Kaufvertrag auch bei Mietwagen n entsprechendes Kreuzchen steht), denke ich, dass man als Käufer damit leben kann, und kein Fass aufmachen muss.
Auch wenn rein formal evtl. nicht deutlich genug drauf hingewiesen wurde (was aber ggf. auch n Gutachter klären müsste, wann es denn deutlich genug wäre ... reicht der Hinweis im Kaufvertrag zusammen mit den anderen Umständen; oder muss man jeden Mietwagen mit nem 10qm Banner und Blinkleuchten in Rot kennzeichnen, damit es "ausdrücklich kommuniziert" ist ? ... ja, satirische Übertreibung )
Ciao
Hojo