Beiträge von Hojo

    Das Stichwort lautet "Verlängerung der Gewährleistung nach Mängelbeseitigung", maßgebend ist ein BGH-Urteil aus 2012. War der Hersteller zum Austausch des Motors verpflichtet und hat dies anerkannt, .....

    6 Monate ab wann? ... normal ab Kaufdatum
    ... gibt es einen Kaufbeleg für den getauschten Motor?


    Hat Nissan eine Verpflichtung zum Austausch anerkannt?
    ... bei vielen Garantieabwicklungen steht - offensichtlich aus genau diesem Grund - irgendwo auf den Dokumenten (so man überhaupt welche bekommt), dass dadurch eben keinerlei weitere Verpflichtungen oder Verlängerungen entstehen.
    (anders gesagt, sie machen aus "Kulanz" etwas, ohne verbindlich abzuklären, ob sie es eigentlich müssen.)


    Im übrigen sei noch mal darauf hingewiesen, dass Gewährleistung (auf die sich offenbar das BGH-Urteil bezieht) und Garantie zwei grundlegend unterschiedliche Verpflichtungen sind; die Gewährleistungsfrist für das Fz. war hier aber ja auf jeden Fall abgelaufen.



    Aber auch hier gehen die Meinungen wegen der Gewährleistung auseinander. Da bräuchte man doch mal einen Juristen

    Ja, wenn Du da was durchsetzen willst gegenüber Nissan oder der Werkstatt, wirst Du ziemlich sicher nen Anwalt brauchen.



    Ciao
    Hojo

    2. Ist es korrekt, dass der neue Motor keine gesetzliche Gewährleistung (6 Monate) hat? Im Internet gehen hier die Meinungen auseinander Der Motor ist ja neu, egal ob er in- oder außerhalb der Garantiezeit eingebaut wird.

    Moin,


    das wirst Du nicht gerne hören – und es wird auch hier sicherlich einige geben, die das anders sehen –, aber ich denke, dass das so korrekt ist.
    (Kundenfreundlich und kundenbindend ist es allerdings NICHT!!)
    Die Garantie verspricht Dir ja nicht, dass Du eine Leistung bekommst, die die Garantie verlängert; und die Gewährleistung ist eh schon lange vorbei.
    (ich gehe davon aus, dass Du innerhalb der letzten 4 Monate aus der Garantiezeit rausgelaufen bist).
    Die Garantie sagt nur, dass der Wagen bis Ende der Garantiezeit einwandfrei laufen muss. Alles was danach ist, ist halt ausserhalb.


    Um für den ersetzten Motor Gewährleistung oder gar Garantie über den Zeitraum, wo diese für das eigentliche Fz gelten, hinaus zu bekommen, müsstest Du ein Dokument besitzen (vorzugsweise eine Rechnung), die dokumentiert, dass Du Teile (Motor) bekommen hast, für die eine erneute, vom Fz. unabhängige Garantiezeit/Gewährleistung beginnt.


    Mal noch von einer anderen Seite formuliert, prinzipiell hätten die auch gar keinen neuen Motor einbauen müssen, sondern lediglich einen gleichwertigen, aber nicht-defekten (also gleichen Alters und Laufleistung).



    Der Startstop Leerlaufsystem-Fehler ist bei mir direkt mit der defekten Batterie konnotiert, insofern würde ich erstmal an der Batterie einen Belastungs- und Statuszustand-Test machen lassen.
    (wobei Deine Beschreibung des Ablaufes eher auf ein komplexeres Problem hindeuten)



    Die abgelehnte Kulanz wegen Fremdinspektion ist halt genau so ein Bsp. was ich im Thread zu eben dem Thema Inspektion woanders machen lassen meinte, die werden dann sehr pissig.


    Ciao
    Hojo

    Echt ? Nach 5 Jahren ?
    Mein c4 10 Jahre oder 175t
    VW auch nicht weniger

    Moin,
    das stimmt so nicht bei VW
    (meinst Du mit c4 eigentlich n Citroen oder n Audi?)


    Bei den frühen TDI-Motoren war VAG zeitweise auch mal auf 60tkm runter mit dem ZR-Wechsel, weil die reihenweise keine 100tkm durchhielten.
    Später (u.a. nach Verbesserungen am ZR selber; und später bei anderen Konstruktionen) sind sie dann wieder raufgegangen.
    Auf der anderen Seite waren bis weit in die 80er Jahre bei vielen Fz. überhaupt kein ZR-Wechsel vorgesehen; ich kenne auch Fz. die 400tkm und >20 Jahre mit dem selben ZR unterwegs waren.
    Zum einen waren die Motoren damals eh nur für ca. 150-180tkm geplant, zum anderen gab es da noch viele Freiläufer (wo also auch beim Zahnriemen-Riss Ventile und Kolben sich nicht berühren, also kein großer Schaden entsteht; neuen ZR drauf, einstellen, fertig).


    Wenn am ZR nur Kurbel- und Nockenwelle dranhängen, ist das alles auch nicht so problematisch, aber gerade bei den Turbo-Direkteinspritzern hängen da meist neben Wasser- und Ölpumpe auch noch die Kraftstoff-Hochdruckpumpe dran, ausserdem ist der Laufweg eher ne Achterbahn als n Ovalkurs.


    Ciao
    Hojo

    Der Unterschied ist das "Vollsynthetisch" nur drauf stehen darf wenn ein spezielles Verfahren verwendet wird, das wurde irgendwann mal Durchprozessiert. Trotzdem weisen andere Bezeichnungen darauf das es sich um ein "Mischöl" handelt oder ein anderes Verfahren verwendet wurde. Im Ausland gibt es die unterscheidung auch nicht in der Form, da darf ab nem gewissen Antail an Syntheseöl auch Synthetisch drauf stehen... Ist wieder so ein deutsches Ding ;)
    Über die Qualität des Endergebnisses sagt das übrigens nur bedingt etwas aus. Die meisten Öle heutzutage sind eh Mischöle.

    Auch wenn Du den Beitrag eigentlich kennen solltest, @knama, verweise ich mal auf meinen Beitrag dazu.


    Ciao
    Hojo

    Zum Thema Garantie und Inspektion in Fremdwerkstätten gabs aktuell einen Thread (Betreff: Herstellergarantie).


    Für z.B. Inspektionen bist Du frei in Deiner Werkstattwahl laut Gesetz.
    Allerdings eine Garantieleistung kannst Du natürlich nur beim Vertragshändler in Anspruch nehmen, wenn Du also mit dem StartStoppSystemfehler zur Freien Werkstatt fährst, zahlst Du auf jeden Fall selber.


    In diesem speziellen Fall würde ich auch mit allen Fehlern, und auch Inspektionen, die irgendwie mit Batterie, Motor und Elektrik zu tun haben, nur zum Vertragshändler gehen.
    Wenn Du da irgendwas in der freien machen lässt, wo Nissan ne Chance sieht zu sagen: "das hat den Fehler verschlimmert" werden sie das nutzen, um sich aus dem Teil der Garantie rauszuziehen.
    (falls die Aussage sein soll, dass Du auch zu keinem anderen Vertragshändler wechseln darfst, das halte ich für zweifelhaft. Wenn es immer derselbe Fehler war, dann ist so ein Wechsel vielleicht sogar geboten; auch wenns weiter weg ist. ... allerdings gibt es da gewisse Vorschriften, dass die ursprüngliche Werkstatt mehrere Nachbesserungsversuche hat, bevor sie akzeptieren muss, dass man den Auftrag einer anderen Werkstatt gibt ... hier sollte ggf. ein Fachanwalt für Vertrags- und kfz-Recht hinzugezogen wird, damit man sich nicht ins eigene Fleisch schneidet.)


    Ciao
    Hojo

    Auf der ATU Seite wird momentan Werbung gemacht :) . Gesagt wird: wer eine Inspektion bei atu macht, der verliert nicht wie oft behauptet, die Herstellergarantie. Es wird aus einer EU Verordnung zitiert, wonach die Inspektion nur nach Vorgaben des Herstellers zu erfolgen hat, nicht aber zwingend in einer Vertragswerkstatt.
    Was meint Ihr? Würde doch die Kosten massiv senken.

    3 Kontrapunkte hätte ich da:
    1) "massiv" muss man da aber schon recht weit fassen.
    die Inspektion mit nem 5W30 kostet auch schon 200 Eur, und dieses Öl entspricht dann z.B. nicht den Spezifikationen für den Diesel beim Pulsar (kein ACEA C4).
    Bei Nissan liegt man zwischen 200 und 350 Eur (je nach Gegend und welche Insp.)
    Luftfilter, Kerzen u.ä. Teile zahlt man auch extra, nur Öl, Ölfilter und Innenraumfilter sind im Preis bei der Kette; Original-Teile bekommt man auch nicht.


    2) Ich behaupte mal, dass sich viele der Garantiereparaturen in einem Graubereich zwischen Garantie und Kulanz befinden. Die reine Herstellergarantie ist ja nicht viel mehr, als die Zusischerung, dass man die gesetzliche Gewährleistung auch 3 Jahre erbringen will, ohne allzusehr auf die mögliche Beweislastumkehr nach 6 Monaten zu pochen.
    Als Bsp. nehme ich mal den Metallhaltebügel der Rückfahrkamera, der bei einigen schon wg. Rost ausgestauscht wurde. Dort einen konkreten Mangel, der behoben werden muss in der Garantiezeit, zu argumentieren ist nicht so einfach, das Teil funktioniert ja.
    Ich denke, dass Nissan sich bei Fremdinspektionierten da (noch ;) ) viel pissiger anstellt.


    3) Wenn ich nen 3..4..5 Jahre alten "scheckheftgepflegten" Wagen kaufen würde, und finde im Heft dann nur ATU-Stempel (oder ner anderen freien Werkstatt), würde ich diesen Werterhalt/-steigerungaspekt deutlich geringer bewerten. ... also weniger für das Fz zahlen wollen.
    (da fließt dann u.a. ein, dass diese Ketten nen gewissen Ruf bzgl. der Qualität der Arbeit haben, der sicher nicht auf alle aber manche der Filialen bzw. Mechaniker auch zutrifft; aber auch, dass es dokumentiert, dass der Besitzer eher spart, anstatt alles notwendige zum Wert- und Funktionserhalt des Fz. zu tun)


    An der grundlegenden Richtigkeit der Werbeaussage habe ich keine Zweifel, das ist auch nicht wirklich was neues, hat die Kette auch vor 4..5 Jahren schon mal massiv mit geworben, und gelten tut es schon ne ganze Weile. Die Vertragswerkstätten finden diese Verordnung natürlich weniger gut.


    Ciao
    Hojo

    Richtig man schaltet damit einfach dann nur manuell die Heckkamera an.

    Hm, geht das tatsächlich ?


    Meine Versuche (allerdings mit AVM) ergaben immer nur, dass man mit der Taste lediglich die Frontkamera einschaltet, nicht aber die Rückkamera, die geht mein ich an (und auch nur dann), wenn der R-Gang drin ist.


    Mit der Camera-Taste kann man dann noch zwischen den verschiedenen Modi durchschalten,
    also vorne : Front+AVM -> Front + rechtes Vorderrad -> nur Front breiter
    und hinten : Heck + AVM -> nur Heck in breit
    ich bin gerade nicht sicher, ob man, wenn man dann weiterschaltet, auch die Frontkamera erwischt,
    ich meine aber nicht, die kommt erst wieder, wenn man den R-Gang rausnimmt.


    Und was mir da u.a. fehlt wäre AVM+LINKES Vorderrad oder auch mal die Hinterräder.


    Ciao
    Hojo

    Und für den N-Connectra als Sonderausstattung (mit Techn. Pack) und den Tekna "LED-Scheinwerfer mit LED-Signatur" - da wiederum steht nichts von einer Einfassung.

    ich lese das anders:
    der 1,6er hat IMMER LED-SW (steht eindeutig nochmal als Fußnote auf der folgenden Seite der Broschüre), und er hat IMMER Carbon-Optik und schwarze Einfassung.
    Es steht dort ja eben nicht "Mehrausstattung 1,6er gegenüber Acenta, Visia, oder N-Connecta", wie bei den aufeinander aufbauenden Mehrausstattungslinien, sondern es steht nur "Mehrausstattung 1,6er" ... also für ALLE 1,6er.


    (und bevor jetzt wieder n Einwand kommt, ja, den 1,6er gibts nicht mehr als Acenta wie noch 2015, ebenso wie den Diesel nicht mehr; dort gab es auch beim Acenta und Tekna noch Unterschiede in den Rädern, wenn man den 1,6er genommen hat, daher tauchte der Punkt dort 2x auf)


    Ciao
    Hojo

    Sollte aber nur beim 1.6er Tekna schwarz sein. So steht’s zumindest im Verkaufsheft vom Pulsar.

    Das stimmt so nicht, das gleiche steht auch beim Accenta (Prospekt 2015)
    und ich meine, dass das auch später beim n-connecta so steht.


    Ciao
    Hojo