Hallo,
ich fahre einen Pulsar mit den Originalen 16 Zoll Aluflegen (Reifen 195/65/R16) und ich habe vor mir einen Satz Felgen (CMS C25) für den Sommer in den Dimensionen 8 x 19 ET40 und den Reifen 225/35/R19.
Desweiteren möchte ich die Tieferlegungsfedern von Eichbach (Eibach Prokit 30mm) einbauen.
Die Felgen mit den Reifen sind in der ABE beschrieben und müssen nach der Montage dem TÜV nicht vorgeführt werden.
Bei den Tieferlegungsfedern erlischt natürlich die ABE des Fahrzeugs und die der Felgen. Deswegen müsste ich mit den Wagen die Federn beim TÜV eintragen lassen.
Im Teilegutchten zu den Federn steht:
"Sonder-Rad/ReifenkombinationenSpecial wheel/tyre combinations
Es bestehen weiterhin keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von Sonder-Rad-/Reifenkombinationen, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
-Es liegen besondere Teilegutachten bzw. Genehmigungen für die entsprechende Rad/Reifenkombination vor und die jeweils erforderlichen Auflagen sind eingehalten.
-die serienmäßige Federwegbegrenzung darf nicht aufgrund von Auflagen in diesen Teilegutachten/Genehmigungen verändert werden müssen. (z.B. Einbau zusätzlicher oder geänderter Federwegbegrenzer)"
Heißt, wenn ich die Felgen & Reifen (mit ABE)+ Tieferlegungsfedern montier und dann zum TÜV fahre, sollte die Eintragung kein Problem sein, oder?
Ich hoffe genau diese Frage wurde noch nicht gestellt und ich habe den Thread in der richtigen Kategorie erstellt.
Schonmal vielen Dank im Vorraus!
Gruß
Belurix
Hier noch die Links zu der ABE bzw. dem Teilegutachten