Mittelarmlehne abgebrochen

  • Heute erhielt ich vom Autohaus die Info, dass der Garantieantrag von Nissan abgelehnt wurde. Daraufhin habe ich direkt bei Nissan angerufen und das Problem geschildert. Der Vorgang wird nun nochmals geprüft. Etwas seltsam finde ich nur, dass bei Nissan unter meiner Fahrgestellnummer gar kein Antrag vorliegt ?( Na, mal abwarten wie die Antwort ausfällt... 8|

  • Willst du die ehrliche Antwort? Dein Händler hat höchstwahrscheinlich erst kein Garantieantrag gestellt. Warum ist recht einfach, dein Händler macht bei einer Garantiereperatur keinen gewinn eher ein Verlust sollte der Mechaniker die von Nissan vorgeschriebene Zeit nicht einhalten.
    Dazu kommt ich will dem Händler nichts unterstellen, aber du hast einen Mängel am Fahrzeug den du ob mit Garantie oder ohne sehr wahrscheinlich Reparieren lässt und wenn du es ohne Reparieren lässt verdient er sogar was dran. Ich bin mal auf die Antwort von Nissan gespannt.

    :thumbup: Einmal Nissan immer Nissan :thumbup:


    :evil: Nissan Pulsar Grau 1.5 Diesel Tekna :evil:

  • Ohne guten Händler geht halt nix. Wenn die zweite Anfrage auch negativ ausfällt würde ich einen Kulanzantrag stellen, evntl. gibt es dann wenigstens das Material ersetzt und das Teil dann selbst einbauen.

  • Wird übers Internet gemacht, da kann man sich immer schnell rausreden. Drucker kaputt, Zugang blockiert ... kenne das ...

  • Bei meinen Vorgänger (Qashqai) wurde auf Garantie die Sitzheizung des Beifahrersitzes getauscht. Ich musste den Garantieantrag unterschreiben. Aber vielleicht handelt das jedes Autohaus anders.
    Wir haben doch hier Autohausmitarbeiter. Die sollten doch wissen, wie es abläuft.


    Gruß
    Scholli

  • Kunde beim Händler - Händler bittet um Freigabe - Nissan erteilt/erteilt nicht - Kunde unterschreibt nur, wenn gearbeitet wird. So in der Art ist meine Erfahrung.