Wie weiter oben schon geschrieben, musst du dem Verkäufer eine Frist zur Nachbesserung geben (und er wählt dann die Werkstatt). Wenn der Verkäufer nun weiter weg arbeitet, ist das umständlich - aber ändert nichts am Ablauf. Verkäufer ist in diesem Fall immer das Autohaus, bei dem du gekauft hast. Die Abteilung Verkauf rechnet dann mit der Abteilung Werkstatt ab.
Sollte es zu einem Rücktritt vom Kaufvertrag kommen, musst du eine Nutzungsentschädigung zahlen. Abhängig von der Laufleistung und dem Kaufpreis wird ein Satz berechnet.