Betrifft es eigentlich nur die 1.2 er Motoren ... Bei meinen Ex 1.2 hatte ich es 2 x . Und seit Wechsel durch zu viele Mängel auf 1.6 er ( 6045 Km ) noch nicht einmal .
Stopp/Start Leerlaufstopp-Systemfehler
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Nein ich hatte die SS Probleme auch in meinem 1.6er. Wie bereits geschrieben auch bei mir mehrere notwendige Werkstattaufenthalte in versch. Werkstätten (3 Stück). Nach Wechsel Batterie und einem Steuergerät keine Probleme mehr (seit ca. 2 Monaten). Ich schalte die SS aber auch oft händisch ab, weil sie mir den Motor teilweise einfach zu früh abschaltet.
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Ich bin mittlerweile wirklich am Überlegen ob ich mir einen Anwalt nehme. Ich hab das Gefühl die nehmen mich gar nicht ernst, egal was ich tue. Hat ev. jemand von Euch Erfahrung mit sowas / auch schon mal anwaltliche Hilfe im PKW Bereich in Anspruch genommen?
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Erkundige Dich mal beim ADAC, die arbeiten mit spezialisierten Vertragsanwälten zusammen. Und wenn Du Mitglied bist, kannst Du direkt beim ADAC eine erste telefonische Rechtsberatung kostenlos in Anspruch nehmen.
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Würde auch an deiner Stelle einen Rechtsanwalt zur Stelle ziehen da sich offensichtlich bei dir der Händler und somit Nissan quer stellt. @
Admins wäre es möglich ein Liste der Nissan Händler und Werkstätten zu erstellen mit Bewertung'smöglichkeit? -
Also lt. Anwalt Erstberatung kann ich nicht gegen die Vertragswerkstatt vorgehen, weil die den Mangel dauerhaft nicht beheben, sondern ich muss mich direkt an den Verkäufer wenden und dem eine Frist zur Behebung des Mangels setzen.
Ich denke ja noch immer die Unfähigkeit liegt auf Seiten der Vertragswerkstatt, aber nun muss ich eben über das Autohaus gehen, welches mir den Pulsar damals verkauft hat. Bin gespannt ...
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Wie ich sagte. Das verkaufende Autohaus ist dein Vertragspartner. Setz eine angemessene schriftliche Frist, zwei Wochen sollten genügen. Rechne aber damit, dass die dein Auto auf dem Hof behalten und du eine Idee für die Fortbewegung haben musst.
Nimm Bezug auf die bisherigen Versuche, den Fehler zu beseitigen und vllt. weisst du ja noch, wann du den Fehler erstmalig dem Verkäufer gegenüber angezeigt hast.
Ein Musterschreiben gibts auf der ADAC Seite.
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Ja, das Musterschreiben habe ich mir schon runter geladen. Dem Verkäufer hatte ich die Mängel bisher noch gar nicht mitgeteilt, das lief alles über meine Vertragswerkstatt. Muss mir der Verkäufer nicht einen Leihwagen stellen? Soweit ich weiß schon.
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“Verkäufer“ ist hier nicht der Mensch, mit dem du gesprochen hast, sondern die GmbH oder was immer die Gesellschaftsform der Firma ist. Ist die genannte Werkstatt Teil des Autohauses? Dann ist der Verkäufer informiert, fehlt nur die offizielle Schriftform.
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Der Verkäufer war ein Autohaus in Schmalkalden / Thüringen, die Vertragswerkstatt, über die bisher alles abgewickelt wurde, ist in Kassel.
Dies hatte ich so gemacht da Kassel nur 30km von mir entfernt ist, Schmalkalden fast 160km.