... schließlich bist du ja noch in der Werksgarantie. Und diese hat nichs mit der Händlergewährleitung zu tun, sondern richtet sich direkt gegen NISSAN.
Vorausgesetzt, du hast das Fahrzeug auch bei NISSAN gekauft (also nicht schon gebraucht von einer Privatperson).
Die Werksgarantie geht im Fall eines Privatverkaufs aber mit dem Auto auf den Käufer über.