Solange der Garantiefall nicht mit einer AHK in Verbindung steht, kann die anbauen wer will und wie er will - Interessiert niemanden.
Zum Thema Wartungsdienst ist zu sagen: Bei einer Fremdwerkstatt muss man dann auch nachweisen, dass der Wartungsdienst nach Herstellervorgaben durchgeführt wurde. Außerdem ist nach der Garantiezeit noch Kulanz möglich (zB bei Motorschaden vom 1,2 l) - Aber nur wenn das Fahrzeug immer bei Nissan gewartet wurde. Bei einem Fahrzeug von 1-7 Jahre alt würde ich immer zur Markenwerkstatt - Aber jeder wie er mag.